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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, Kurse und Seminare der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Kurse, Seminare, Fortbildungen, Ausbildungen und sonstigen Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V., soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung, diese Teilnahmebedingungen an.

2. Veranstalter

(1) Veranstalter ist die:

DLRG Ortsgruppe Merzig e.V.

(2) Soweit in der jeweiligen Ausschreibung ein anderer Veranstalter benannt ist, gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend.

3. Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt über das in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Anmeldeverfahren.

(2) Die Anmeldung ist verbindlich.

(3) Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht.

(4) Die DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, sofern Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

(5) Minderjährige benötigen die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.

4. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die in der Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen müssen spätestens zum Veranstaltungsbeginn erfüllt sein.

(2) Mit der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie die in der Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Erforderliche Nachweise sind auf Verlangen oder bis zum in der Ausschreibung genannten Termin vorzulegen.

(3) Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Teilnahme ausgeschlossen werden.

(4) Bereits entstandene Kosten oder Teilnahmegebühren werden in diesem Fall grundsätzlich nicht erstattet.

(5) Soweit für eine Veranstaltung eine Ausbildungs-, Prüfungs- oder Prüfungsordnung der DLRG Anwendung findet, erkennt die teilnehmende Person diese mit der Anmeldung an.

5. Teilnahmegebühren und Zahlung

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

(2) Teilnahmegebühren sind innerhalb der angegebenen Frist zu entrichten.

(3) Die vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.

(4) Entstehende Bankgebühren, insbesondere Rücklastschriftkosten aufgrund fehlerhafter Angaben, gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.

6. Vergabe von Lehrgangsplätzen

(1) Die Zahl der Teilnehmenden kann begrenzt sein.

(2) Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anmeldungen.

(3) Die DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. kann bei der Platzvergabe eigene Mitglieder sowie Personen mit besonderer Funktion innerhalb der DLRG bevorzugt berücksichtigen.

(4) Nicht berücksichtigte Personen können auf eine Warteliste gesetzt werden.

7. Rücktritt und Stornierung

(1) Eine Abmeldung muss in Textform erfolgen.

(2) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Abmeldung ist deren Eingang bei der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V.

(3) Bei einer Abmeldung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet, soweit keine Kosten gegenüber Dritten entstanden sind.

(4) Bei einer Abmeldung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

(5) Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung.

(6) Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden oder liegt ein wichtiger Grund (z. B. ärztliches Attest) vor, kann der Vorstand im Einzelfall ganz oder teilweise auf die Erhebung von Stornokosten verzichten.

8. Absage oder Änderungen durch den Veranstalter

(1) Die DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder organisatorisch ändern.

(2) Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • zu geringe Teilnehmerzahl,
  • Ausfall von Referenten oder Ausbildern,
  • sicherheitsrelevante Gründe,
  • behördliche Anordnungen,
  • höhere Gewalt.

(3) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesen Fällen erstattet.

(4) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

(5) Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft oder einen bestimmten Ausbilder durchgeführt wird, besteht nicht.

9. Pflichten der Teilnehmenden

(1) Den Anweisungen der Lehrgangsleitung, Ausbilderinnen, Ausbilder und sonstigen Beauftragten ist Folge zu leisten.

(2) Sicherheits-, Haus- und Badeordnungen sind einzuhalten.

(3) Die Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch beeinträchtigt werden.

(4) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sind vom Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

10. Ausschluss von Veranstaltungen

(1) Teilnehmende können insbesondere dann von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • den Veranstaltungsablauf erheblich stören,
  • andere Personen gefährden,
  • Anweisungen des Ausbildungspersonals wiederholt missachten,
  • gegen geltende Ordnungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.

11. Gesundheit und Eigenverantwortung

(1) Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen und die vorgesehenen theoretischen sowie praktischen Ausbildungsinhalte zu absolvieren.

(2) Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein können, sind der Lehrgangsleitung vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

(3) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

12. Haftung

(1) Die Haftung der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. sowie ihrer ehren- und hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Teilnehmenden haften für von ihnen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.

(2) Diese können für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsberichterstattung, Dokumentation sowie zur Darstellung der Vereinsarbeit in Print- und Onlinemedien verwendet werden.

(3) Sofern berechtigte Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen, sind diese der Veranstaltungsleitung vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

(4) Die Vorschriften der §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) sowie die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

14. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Veranstaltungsorganisation, Teilnehmerverwaltung und Durchführung verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V.

15. Organisatorische Hinweise

(1) Veranstaltungsort, Beginn sowie weitere organisatorische Informationen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder der Einladung zur Veranstaltung.

(2) Art und Umfang der Verpflegung sowie eine gegebenenfalls angebotene Unterkunft richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Verpflegung oder Unterbringung.

(3) Sofern in der Ausschreibung vorgesehen oder für den Erwerb einer Qualifikation erforderlich, erhalten Teilnehmende nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung oder einen entsprechenden Ausbildungsnachweis.

Wird das Ausbildungsziel aufgrund unvollständiger Teilnahme oder aus anderen Gründen nicht erreicht, kann die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder der Erwerb einer Qualifikation ganz oder teilweise versagt werden.

(4) Anfallende Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten tragen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst, sofern in der Ausschreibung oder durch den Veranstalter keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(5) Ergänzende organisatorische Hinweise sowie veranstaltungsspezifische Regelungen können in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben werden. Diese gelten ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen.

16. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V.

 

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