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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. findest du hier .

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Jedes Opfer sexualisierter Gewalt ist eines zu viel!

Prävention sexualisierter Gewalt, Kinder- und Jugendschutz

Sexualisierte Gewalt ist für viele ein Tabuthema – aber nicht für uns!

Wir schauen nicht weg, sondern setzen uns aktiv mit dem Thema auseinander. Nur so kann es gelingen, sexualisierte Gewalt wirksam zu verhindern!

Unser Verein will nicht nur ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt setzen – wir wollen handeln!

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen bekannt – in Schulen, Heimen, Kirchen und auch in Sportvereinen. Diese erschütternden Enthüllungen haben eine gesellschaftliche Debatte ausgelöst und zeigen: Es braucht klare Maßnahmen und wirksame Gesetze.

Doch vor allem braucht es eine wirksame Prävention. Kinder und Jugendliche müssen konsequent vor sexualisierter Gewalt geschützt werden – in jeder Institution, in jedem Umfeld. Wir stehen dafür ein – laut, deutlich und entschlossen!

 

Prävention sexualisierter Gewalt

Folgender Link führt Sie zu einem Erklärfilm der DLRG Jugend:

Prävention sexualisierter Gewalt - ein Erklärfilm der DLRG Jugend

Ansprechpartnerin Gewaltprävention

Beauftragte für Gewaltprävention/Führungszeugnisse: Hannnah Spanier

Hannnah Spanier

Beauftragte für Gewaltprävention/Führungszeugnisse

Führungszeugnis

In der DLRG Ortsgruppe Merzig e.V. legen wir großen Wert auf den Schutz aller uns anvertrauten Menschen – insbesondere Kinder, Jugendliche.

Deshalb sind alle volljährigen ehrenamtlich tätigen Personen in unserer Ortsgruppe verpflichtet, alle vier Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Zuständig für die Entgegennahme und Verwaltung ist Hannah Spanier.

Diese Pflicht gilt für:

  • aktive Trainer\*innen im Schwimmbad
  • Inhaber\*innen eines gültigen Lehrscheins
  • Mitglieder des Vorstands
  • Mitglieder der SEG (Schnelleinsatzgruppe)
  • Wachführer\*innen

 

Konsequenzen für Täter bzw. Täterinnen im Verein

Alle vorgezeigten Führungszeugnisse werden sorgfältig geprüft – insbesondere im Hinblick auf Straftaten nach **§ 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII*

Täterinnen und Täter werden umgehend zum Verlassen des Vereins aufgefordert. In besonders schweren Fällen leiten wir ein Ausschlussverfahren über das Schiedsgericht ein. Für beschuldigte Personen gilt ein sofortiges Tätigkeitsverbot innerhalb unserer Ortsgruppe.

Diese klare und konsequente Haltung ist ein fester Bestandteil unseres Schutzkonzepts. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass unsere Vereinsarbeit ein sicherer Raum für alle ist.

 

 

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